Schlechte Beispiele
Warum hier vorführen?
Welchen Sinn soll es haben, Seiten mit einem Disclaimer ausdrücklich zu präsentieren? – Diesen: Es ist nicht nur Tante Elfriede mit ihrer Kätzchenfoto-Seite, die unvermeidlich einen Disclaimer hat, sondern auch Anbieter mit fachlichen, thematischen und intellektuell gehobenen Ansprüchen und möglicher Vorbildfunktion.
Sofern ein lokaler Hamsterzüchterverein sich von seinen 'gelinkten' Freunden distanziert, ist das allenfalls zum Schmunzeln. Wenn aber Anbieter mit pointierten Ansprüchen und Referenzqualitäten ihre Seiten mit einem Disclaimer verzieren, dann möchte ich schonmal auf die Anspruchsdifferenz hinweisen. Ich möchte hier also darauf aufmerksam machen, dass eben nicht alles schon deshalb richtig ist, weil Autoritäten es vormachen. Eigenes kritisches Nachdenken ist cool. Da kann sich plötzlich Unüberlegtheit offenbaren oder unerwartete Widersprüchlichkeit, Gegnerschaft zu eigenen Prinzipien, oder gar fachlicher Dilettantismus.
Selbsternannte Denker zum Beispiel
Eine Betrachtung von Webseiten aus dem Aufklärerspektrum, wie Humanisten, Religionskritiker, Rationalisten, Atheisten, die gern mit einem Überlegenheitshabitus gegenüber Gläubigen aller Religionen, Esoterikern und Verschwörungstheoretikern auftreten, vertrauen auf etlichen ihrer Webseiten doch wieder einer Verschwörungstheorie oder glauben an Gespenster, die sie mithilfe juristisch klingender Verzauberungsworte bannen wollen – und dabei vergessen, zu denken.
Institutionen aller Art, Medien
Man sollte meinen, dass große organisatorische Einheiten mit viel Personal und gebildeten Führungskräften doch Kapazitäten haben müssten, nützliche Angaben von sinnlosen zu unterscheiden. Dennoch finde ich Disclaimer auf Seiten großer Unternehmen, Behörden, NGOs, Presseorganen oder gar Universitäten und Gerichten.
Negativbeispiele-Auswahl: | ||
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Der Tagesspiegel *) | Amtsgericht Minden | Datenschutzbeauftragte/r Berlin |
Psychologie/Universität Würzburg | Freie Universität Berlin | Deutsches Rotes Kreuz |
Deutsche Rentenversicherung | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Land Niedersachsen |
*) Besonders peinlich: Der Text enthält eine Falschmeldung, was zusätzlich journalistischen Pfusch offenbart |
Christen, christliche Institutionen, Gemeinden
Christenglaube und Aberglaube sind eigentlich einander natürliche Feinde. Auf einem erschlagend großen Anteil christlicher Internetseiten leben sie jedoch in friedlicher Koexistenz. Vorne Ermunterungen zum Glauben, hinten ein Bekenntnis zum Aberglauben. Denn der Glaube, man könne sich mit Aufsagen eines Spruches vor juristischem Unglück schützen, ist mangels Wirksamkeit bloß ein Verzauberungsversuch, eine Geisterbeschwörung. Aberglaube eben.
Juristen
Warum es überhaupt Angehörige dieser Berufsgruppe gibt, denen man Unprofessionalität auf eigenem Terrain vorhalten kann, bleibt wohl deren Berufsgeheimnis. Über die begriffswolkigen und effektlosen Texte aus Häusern wie eRecht24 oder Juraforum könnte ich noch hinweglächeln und eine neue Erkenntnis mein Eigen nennen: Siehda! Das sind nicht nur gute Juristen, sondern auch tüchtige Geschäftsleute. Sie drehen den verunsicherten Webmastern leeres Paragrafengeschwätz an und erhalten als Gegenleistung kostenlose Werbung für ihre geschäftlichen Angebote. Alle Achtung!
Wenn aber Juristen selbst derlei Sprüche auf ihre Webseiten setzen, fehlt mir jedes Verständnis. Sie müssen sich eigentlich besser als andere über den mangelnden Nutzen solcher Wortblöcke im Klaren sein.
Doch nicht nur das. Man kann sogar Distanzierungserklärungen auf Juristenangeboten entdecken. Das sind Denkkonstrukte, mit denen kein Jurastudent durch irgendein Examen kommen würde.
Negativbeispiele-Auswahl: | ||
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Jurimediate Berlin | Dietz Rechtsanwälte, Stuttgart | Kanzlei Kotz, Kreuztal |
Kniprath-Lopez, Berlin | Gregor Samimi, Berlin |
Aber noch sind wir nicht am Ende der Zweifelhaftigkeiten. Ich habe erschreckend viele Rechtsanwälte im Internet gefunden, die den inhaltlich falschen und intellektuell depperten Hamburger-Landgerichts-Disclaimer auf ihre Seite packen. Da kann ich fast nur noch die weiße Fahne schwenken und entsetzt fragen: Ist ein Rechtsanwalt, der ein solch krasses Beispiel von juristischem Dilettantismus vor aller Öffentlichkeit ausbreitet überhaupt in der Lage, Probleme aus anderen Rechtsgebieten ordentlich zu bearbeiten?
Alle Web-Nachweise wurden zuletzt im August 2024 überprüft. Screenshots liegen vor.
Der Hamburger-Landgerichts-Disclaimer
jetzt auch im Buch!
Hannes Jaenicke, beliebt und bekannt als Schauspieler, hat sich auch als Buchschreiber versucht. Sein Werk "Die große Volksverarsche" habe ich in der Kindle-Version gelesen und staunte nicht schlecht, als ich gegen Ende auf das Kapitel 12 stieß. Das beginnt nämlich mit dem aus anderen Zusammenhängen berüchtigten Text "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 ... hat das Landgericht Hamburg ...".
Hannes Jaenicke dürfte nun das Verdienst zugerechnet werden, den bislang (soweit mir bekannt ist) noch nicht geschafften Mediensprung vom Web-Unsinn zum Buch-Unsinn vollzogen zu haben. Eine echte Pionierleistung. Das Kapitel trägt übrigens die Überschrift "Werke und Websites für Wahrheitssucher". Wahrheitssucher, hm..., nunja. Da hat sich der gute Mann aber ganz schön selbst vera****t.
Ein lesenswertes Buch ...
... aber mit Disclaimer