Orientierungshilfen
Die inzwischen fast flächendeckende Meinungslage, dass Disclaimer nötig seien, hat sich im Verlaufe vieler Jahre auf geheimnisvolle Weise wie ein Krebsgeschwür unter Webmastern ausgebreitet. Mit dem Ausmaß der Verbreitung sank offenbar auch das gefühlte Erfordernis, nach Grundlage, Sinn oder Wirkung solcher Texte zu fragen. Sie sind zum Selbstläufer geworden, zur Selbstverständlichkeit, die keine Rückfrage mehr benötigt. Seit langem werden diese Texte von juristischen Laien einfach kopiert, variiert, sogar kritisiert und selbstbewusst neu zusammenkomponiert. Was noch fehlt ist, dass jemand ein Musical draus macht.
Dies wäre eigentlich die Stunde der Fachleute, der Juristen. Sie könnten diesem pseudojuristischen Leerlauf einmal fundiertes Wissen entgegenhalten und bei den verängstigten Webmastern per Aufklärung für Entspannung sorgen. Etliche aber machen sich stattdessen die Unsicherheit der Webseitenbauer zunutze und bieten eigene Textkreationen an, die lediglich eine Werbegrundlage für ihren Namen und ihr geschäftliches Angebot hergeben. Keiner dieser Anbieter – weder erecht24 noch JuraForum und schon gar nicht Kanzlei Hasselbach – war bisher in der Lage, den Sinn seiner Texte nachvollziehbar zu begründen oder gar nachzuweisen. Seriosität sieht anders aus.
Seriöse Behandlungen des Themas
Es folgt eine Auswahl von Präsentationen im Netz, die sich ernsthaft und begründet mit Impressumfragen und/oder Disclaimerfragen befassen und zu fundierteren Ergebnissen kommen:
IT Recht Kanzlei, München
"Das Gruselkabinett der Distanzierungshinweise: Über Sinn und Unsinn von Disclaimern."
In diesem "Gruselkabinett" werden auch von e-recht24 verbreitete Texte als wirkungslos erwähnt.
Von Nicolai Amereller, Rechtsanwalt
Website-Check Legal Tech Solutions
"Wir raten dringend davon ab, irgendwelche, angeblich hilfreiche Disclaimer-Texte, d.h. rechtlichen Hinweise (Disclaimer) im Impressum der Internetseite oder des Online-Shops aufzunehmen."
STRATO AG
"Ist ein Disclaimer (Haftungsausschluss) notwendig?
Nein. Die Verwendung sogenannter Disclaimer (insbesondere zum Haftungsausschluss für externe Links, zum Urheberrecht oder zum Markenrecht), wie man sie im Internet häufig finden kann, ist entgegen einer weitläufigen Meinung weder erforderlich noch hilfreich."
easyRechtssicher, Bremen
"Warum Du Deinen Disclaimer löschen solltest – ja, jetzt!" – Die bislang gründlichste Auseinandersetzung mit dem Thema. Hier werden auch die Anbieter von Disclaimertexten aufs Korn genommen.
Von Dr. jur. Ronald Kandelhard
Jura Podcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke
"Das ist Spökes, das ist Nonsens, das ist Unfug" – Disclaimer und Rechtsmythen, die im Internet verbreitet werden.
Prigge IT Medien Recht, Düsseldorf
Haftung für Inhalte und Links im Internet.
"Es gibt Dinge, die völlig unnütz sind, sich aber trotzdem durchgesetzt haben. Ein Beispiel hierfür sind 'Disclaimer' "
STÄMMLER DIGITALES WIRTSCHAFTSRECHT
Disclaimer – unnötig, Disclaimer – gefährlich. Rechtsanwalt André Stämmler
S&S-Computer, Kamenz "Disclaimer auf Websites: Unnötig und gefährlich! Sie sind ein oft genutztes Mittel, um sich anscheinend Abmahnungen und Rechtsprozesse in Bezug auf die eigene Website vom Hals zu halten: Disclaimer (Haftungsausschlüsse). Doch bringen Sie wirklich mehr Sicherheit? Die Antwort lautet: Nein – sie können sich sogar zum Nachteil des Websitebetreibers auswirken!"
Projekt29, Regensburg
BITTE KEINE DISCLAIMER IM ONLINE-SHOP!
Hinweis auf das besondere Rechtsrisiko von Disclaimern im Zusammenhang mit Handelsangeboten.
IT Recht Kanzlei, München (PDF)
"Disclaimer bringen im besten Fall nichts, im schlimmsten Fall jedoch eine Abmahnung und/oder ein verlorenes Gerichtsverfahren [...]. Wo genau diese kleinen Textchen herkommen und wieso sie nach wie vor so eifrig kopiert und blind in kommerzielle Websites eingefügt werden, ist letztendlich nicht nachvollziehbar – es kann jedoch nur angeraten werden, deutlich mehr Sorgfalt als "copy & paste" in die Pflege der eigenen Rechtstexte zu investieren bzw. gleich rechtssichere Texte von einem professionellen Anbieter zu kaufen. Auf Disclaimer aller Art sollte in der Regel verzichtet werden."
Von
Mag. iur Christoph Engel
Kanzlei Plutte, Mainz
Populärer Disclaimer ist abmahnbar. Von Rechtsanwalt Niklas Plutte, Mainz
Anwalt.de
"Disclaimer bieten keinen Schutz vor der Haftung und sind nach deutschem Recht unwirksam"
Miriam Heilig, anwalt.de-Redaktion
t3n digital pioneers
Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer
Ein gründlicher Beitrag zum Thema aus dem Jahre 2009 - und immer noch aktuell.