Kein Blabla. Disclaimerfrei.

Ich rate dazu, alle Disclaimer von der Website – insbesondere aus dem Impressum – zu streichen.

Rechtsanwalt Niklas Plutte, Mainz

Populäre Irrtümer

"Disclaimer" wird hier synonym mit "Haftungsausschluss" gebraucht.

"Disclaimer gehören zur Impressumpflicht."

Nein. Impressumpflicht und Disclaimer sind zwei verschiedene Welten. Das eine ist, wie der Name schon sagt, Pflicht. Der komme ich per Erfüllung nach. Das andere ist Kür, also frei­willig. So etwas schreibe ich nach eigenem Gutdünken auf die Webseite. Eine Disclaimer­pflicht gibt es nicht.

"Disclaimer schützen vor Abmahnungen."

Im günstigen Falle nein. Wer eine Abmahnung erhält, hat sie sich in den meisten Fällen redlich verdient. Entweder hat er jemandes Recht verletzt, oder er hat gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. Wer einen Fehler gemacht hat, muss auch den Kopf dafür hinhalten. Dagegen hilft keine noch so juristisch klingende Sprachwolke.

Im ungünstigen Falle kann gerade das Vorhandensein eines Disclaimers eine Abmahnung auslösen, wie zumindest ein Praxisfall zeigt (OLG Hamburg, 5 B 118/12, vom 10.12.2012). Zahlreiche noch im Umlauf befindliche Disclaimer, zum Beispiel von eRecht24 oder Juraforum, enthalten rechtsfehlerhafte Formulie­rungen. Deshalb raten erfahrene Anwälte, einen bereits vorhandenen Disclaimer zu entfernen – siehe ganz oben auf dieser Seite.

Und wenn mal eine Abmahnung tatsächlich keinen Grund haben sollte, hilft der Disclaimer ebenfalls nicht. Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

"Ohne Disclaimer riskiere ich eine Abmahnung."

Das hat es noch nicht gegeben. Im Gegenteil. Schon mancher hat so gedacht und deshalb einen Rechtsanwaltsdisclaimer gesetzt — und genau deswegen eine Abmahnung kassiert. Also Vorsicht! Es dürften Hunderte solcher Texte auf Webseiten zu finden sein, die auf ihren Abmahner warten. Und ihre Besitzer wiegen sich in trügerischer Sicherheit, weil sie sich auf einen Rechtsanwalt als Quelle verlassen haben.

"Es muss doch was dran sein am Disclaimer.
eRecht24.de zum Beispiel empfiehlt ja einen."

Wo denn? eRecht24 / RA Siebert bietet auf der Webseite unter Anderem diesen interessanten Infor­mationsblock an: "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" *). Der enthält die entscheidenden Erfordernisse für eine rechtssichere Webseite. Dessen Lektüre ist sehr zu empfehlen. Begriffe wie Disclaimer oder Haftungsausschluss kommen dort überhaupt nicht vor. Warum wohl? Die eRecht24-Leute wissen, dass Disclaimer nichts zur Rechtssicherheit einer Webseite beitragen.

eRecht24 äußert sich neuerdings seltsam widersprüchlich. Sie bieten weiterhin den bekannten Disclaimertext an, warnen aber merkwürdigerweise auf derselben Seite davor und raten wiederholt von einer Verwendung ab. Beispiel:

Guter Rat: Kein Disclaimer!

Das muss man erstmal verstehen. (Screenshot vom 17.11.22)

*) Link – Stand November 2022

"Aber eRecht24 bietet einen Muster-Disclaimer
zum Kopieren an!"

1. siehe oben
2. ... benutzen ihn jedoch selber nicht. Damit zeigen sie sich als Profis.